Our website uses  cookies for statistical purposes.

  • Kettenhofweg 1, D-60325 Frankfurt am Main, Germany
  • clients(at)lawyersgermany.com
  • +49 69 71 67 2 67 0
Our Articles

Unternehmensgründung in Bayern

Unternehmensgründung in Bayern

Bayern ist eine wichtige Region Deutschlands, dessen Hauptstadt München ist. Geschäftsleute, die an der Gründung eines Unternehmens in Bayern interessiert sind, finden hier Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Herstellung von Autos, weil Deutschland Europas führender Hersteller ist. Gleichzeitig sollten Investoren wissen dass die Automobilindustrie der wichtigste Industriezweig in Deutschland ist.

Unser Team der auf Firmengründungen spezialisierten Vertreter in Deutschland stellt Ihnen Beratungsdienste über die verschiedenen rechtlichen Aspekte betreffend das Eintragungsverfahren für Neugründungen  in Deutschland zur Verfügung.

Eröffnung eines Geschäftes in Bayern, Deutschland

Bei der Gründung eines Unternehmens in Bayern wird ähnlich verfahren wie bei einer Frimengründung in anderen Regionen Deutschlands. Ausländische Investoren sollten vorerst die rechtlichen Anforderungen betreffend die Firmengründung in Deutschland überprüfen und darüber entscheiden welche Vorteile für den ausgewählten Geschäftsbereich es gibt sowie welche Anreize von den Behörden angeboten werden.

Das Gründungsverfahren in Bayern, Deutschland sollte mit der Auswahl der Rechtsperson anfangen, unter der die zukünftige Gesellschaft die Geschäfte betreiben wird. Die üblichste Art von Gesellschaftsformen, die in Deutschland eingetragen werden, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung . Zu deren Gründung, sind die Interessierten verpflichtet, den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde zu erstellen sowie weitere Schritte betreffend das Eintragungsverfahren   zu beachten.

Das Verfahren wird vor einem öffentlichen Notar in Deutschland vervollständigt, es wird allerdings empfohlen dass  eine Unterztützung betreffend die gesetzlichen Bestimmungen für das betreffende Verfahren durch unser Team zur Verfügung gestellt wird.

Firmeneintragung in Bayern

Um eine Gesellschaft in Bayern einzutragen, sind die Investoren verpflichtet, den Firmennamen  bei der lokalen Industrie-und Handelskammer einzutragen. Die Kammer wird  eine Genehmigung  des Geschäftsamens des Unternehmens erteilen, wenn alle Anforderungen erfüllt werden.

Man braucht auch ein Bankkonto zu eröffnen bei der das Mindeststamm(aktien)kapital hinterlegt werden muss. Das Verfahren kann bei jeder Handelsbank in Bayern durchgeführt werden.

Danach muss der von einem Notar zu beglaubende Gesellschaftsvertrag (Unternehmenssatzung) bei dem Handelsregister durch den  Notar selbst eingereicht werden. Für einige Unternehmen ist die Einholung der durch das lokale Handelsregister zu erteilende Gewerbeerlaubnis (Gewerbeschein) erforderlich. Ein weiterer verpflichtender Schritt besteht in der Eintragung bei dem lokalen Arbeitsamt, das dann die Sozialversicherungsbehörde über die Firmenregistrierung informieren wird.

Unsere Vertreter, die auf Firmengründungen in Deutschland spezialisiert sind, können Ihnen Einzelheiten über die Eintragungsprozeduren zur Verfügung stellen.