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Deutsche Holdinggesellschaften

Deutsche Holdinggesellschaften

Gründung einer Holdinggesellschaft in Deutschland

Eine Holdinggesellschaft in Deutschland wird von ausländischen Investoren benutzt, um Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. Obwohl die Holdinggesellschaft keine spezialisierte Dienstleistungen anbietet, wirkt sie als Investment-Vektor und bietet die Möglichkeit das Einkommen zu managen, Aktionäre mit keiner Interessenkollision einzubeziehen und andere Unternehmen zu finanzieren.

Eine Holdinggesellschaft ist eine effiziente Struktur, welche idealerweise mit minimalen Betriebskosten funktioniert. Diese Arten von Gesellschaften können bestimmte Steuervorteile genießen. Das ist der Grund warum die Investoren den Standort Deutschland für ihre Holdinggesellschaften wählen.

Unsere Vertreter, die für die Eintragung von Unternehmen zuständig sind, können Ihnen dabei helfen, eine derartige Struktur zu gründen und Ihre Vermögenswerte entsprechend zu steuern.

Arten von Gesellschaften, die der Funktion als Holdinggesellschaften dienen

Viele Investoren In Deutschland entscheiden sich für die Gründung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung  weil die Aktionäre eine beschränkte Haftung für  die Schulden der Gesellschaft  haben und ihr persönliches Vermögen vor den Risiken des Unternehmen geschützt ist.

Entscheiden Sie sich über die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland, dann wenden Sie sich an unsere Fachleute für weitere Informationen darüber und über weitere Gesellschaftsformen zum Zweck der Eintragung einer Holdinggesellschaft.

Besteuerung der Holdinggesellschaften

Zu den wichtigsten Merkmalen eines guten Besteuerungssystems für Holdinggesellschaften zählt die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das wird in Deutschland durch die vielen zwischen Deutschland und den anderen Ländern weltweit abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht.

Auf Grundlage der EU-Mitgliedschaft, wendet Deutschland die Bestimmungen betreffend die Mutter-Tochter- Richtlinie an, ein Gesetz mit Auswirkungen auf Holdfinggesellschaften. Hält ein deutsches Unternehmen mindestens 10% der Anteile an einer Tochtergesellschaft für mindestens ein Jahr dann sind die Gewinnanteile der Tochtergesellschaft zugunsten der deutschen Holdinggesellschaft von der Quellensteuer) befreit.

Deutsche Holdinggesellschaften können von der Körperschaftsteuer  für den gewinnbringenden Verkauf von Anteilen an einer ausländischen Tochtergesellschaft  befreit sein, vorausgesetzt dass sie die Kriterien betreffend den  an der Tochtergesellschaft gehaltenen Prozentsatz erfüllen und dass die Tochtergesellschaft in einem Staat ansässig ist, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Kontaktieren Sie unsere Experten in der Firmengründung in Deutschland für mehr Details.