Our website uses  cookies for statistical purposes.

  • Kettenhofweg 1, D-60325 Frankfurt am Main, Germany
  • clients(at)lawyersgermany.com
  • +49 69 71 67 2 67 0
Our Articles

Eröffnen Sie eine Niederlassung in Deutschland

Eröffnen Sie eine Niederlassung in Deutschland

Merkmale einer Niederlassung in Deutschland

Die Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland ist eine Alternative für die Investoren, die einen Vertreter in Deutschland brauchen, der jedoch keine Handlungsfreiheit genießt. Eine deutsche Niederlassung gilt nicht als eine Rechtsperson so dass die Haftung von der ausländischen Gesellschaft  übernommen wird. Der Name muss derselbe, wie der Name der ausländischen Gesellschaft, sein mit der Ausnahme jedoch dass er mit „deutsche  Gruppe (Division)„ endet.

Kategorien von Niederlassungen in Deutschland

Es gibt zwei Kategorien von Niederlassungen, die in Deutschland eingetragen werden können : die Zweigniederlassung und die Betriebsstätte. Die letzte ist auch als abhängige Niederlassung bekannt.

Die Zweigniederlassung ist Teil einer ausländischen Gesellschaft, sie kann aber seine eigene Bücher führen. Die von dieser Zweigniederlassung ausgeübte Tätigkeit unterscheidet sich nicht von der Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft.

Sonderlizenzen werden in einigen Tätigkeitsbereichen benötigt, wie z.B in Banking, Investment, Versicherung, Restaurants, Transport und Telekommunikation.

Die in Deutschland eröffnete Betriebsstätte ist von dem Gesellschaftssitz   nur räumlich getrennt. Ihre Handlungen sind mit denen der  ausländischen Gesellschaft vereint und die Tätigkeiten können nicht unabhängig vorgenommen werden.

Gründungsverfahren  für eine Niederlassung in Deutschland

Wie bei jeder Gesellschaftform, ist auch die Eintragung der deutschen Niederlassung ins Handelsregister vor Beginn der Geschäftstätigkeit verpflichtend. Als Folge, erhält die Niederlassung eine eigene Eintragungsnummer, einen eigenen Eintragungsort und eine Gerichtszuständigkeit.

Die Unterlagen, die bei der Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland benötigt werden, sind :

• beglaubigter Gesellschaftsvertrag  (Unternehmenssatzung) der ausländischen Gesellschaft;

• Nachweis der Eintragung im Ausland;

• Firmenname und Anschrift;

• Gründe der Eintragung;

• Namen der Direktoren (und die des Vorstands);

• Details über das Gesellschaftskapital;

• Anschrift und Geschäftsziele der Niederlassung;

• Betriebskapitalbedarf (Umlaufvermögen) in der Niederlassung;

• Datum der Entscheidung über die Eröffnung der Niederlassung;

Gründungsdauer der Niederlassung;

• Name und Anschrift der Vertreter;

• Lizenz (nur in Sonderfällen).

Der Antrag aud Eintragung der deutschen Niederlassung sollte vor einem öffentlichen Notar durch den Vetrreter der ausländischen Gesellschaft unterschrieben werden und alle Dokumente müssen von einer autorisierten Übersetzung ins Deutsche begleitet werden.

Werden mehrere Niederlassungen eröffnet, kann der Antragsteller das Handelsregister eines Stadtbezirks wählen und dort alle vorgenannten Dokumente zur Eintragung übermitteln.

Dem Gewerbeaufsichtsamt müssen auch folgende Unterlagen übermittelt werden und zwar :

• Nachweis der Identität des Antragstellers;

• Landesregierungsgenehmigung (state permit);

• Aufenthaltserlaubnis (für Ausländer);

• Nachweis der Eintragung der ausländischen Gesellschaft und dessen Übersetzung ins Deutsche;

• Namen ders lokalen Vertreters und Anschrift.

Für weitere Informationen betreffend die Gründung einer deutschen Niederlassung für Ihre Geschäftewenden Sie sich bitte an unsere auf Neugründungen spezialisierten lokalen Fachleute. Wir stellen den ausländischen Investoren qualifizierte Beratung  zur Verfügung.